Leistung und Bearbeitung
(Kurz-)Gutachten
Zeitraum für die Erstellung von behördlich beauftragten (Kurz-)Gutachten: eineinhalb, drei bis fünf Monate.
Wenn Sie uns diese Frist einräumen können, ist eine direkte Aktenübersendung – soweit vorhanden – an AGPM ohne vorherige Rücksprache möglich.
Bei Eilaufträgen bitten wir um vorherige terminliche Abstimmung:
- E-Mail info@gutachten-psychologie.de
- Telefon +49 89 99249299-100 oder
- Telefax +49 89 99249299-199
Arbeitszeit – je nach Fragestellung für (Kurz-)Gutachten: beginnt – nur bezogen auf Einzelpersonen – ab etwa zwei Arbeitstage (ca. 15/16 Arbeitsstunden) oder mehr.
Themen und Sachverhalte zu menschlichen Gefahren(quellen) sind eher umfangreicher zu bearbeiten. Auftragsbezogene Fragen beantworten wir gutachtlich in moderner Sprache: möglichst klar, einfach und verständlich.
Leistung und Bearbeitung
Kurzuntersuchungen | Befundberichte
Zeitraum für die Erstellung:
ca. vier bis sechs Wochen.
Arbeitszeit – je nach Fragestellung:
ca. 5 h und 15 h, selten darüber.
Wissenswertes:
Der gutachtlich konkrete Bearbeitungsumfang lässt sich auftragsbezogen überblicken, wenn insbesondere:
- die zu bearbeitende Fragestellung nicht (mehr) erweitert wird
- alle untersuchungsbezogenen Unterlagen in unserer Praxis vorliegen und
- unsere Untersuchungen dazu abgeschlossen werden konnten
Verkehrspsychologie | Beratung
Fachpsychologisch unterstützen wir Ihre Anliegen zu Führerschein bzw. Fahrerlaubnis. Das gilt auch nach aktenkundigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen persönlich die Check-Liste, um Ihre eigenen Anliegen günstig erledigen zu helfen.