Leistung und Bearbeitung

(Kurz-)Gutachten

Zeitraum für die Erstellung von behördlich beauftragten (Kurz-)Gutachten: eineinhalb, drei bis fünf Monate.

Wenn Sie uns diese Frist einräumen können, ist eine direkte Aktenübersendung – soweit vorhanden – an AGPM ohne vorherige Rücksprache möglich.

Bei Eilaufträgen bitten wir um vorherige terminliche Abstimmung:

Arbeitszeit – je nach Fragestellung für (Kurz-)Gutachten: beginnt – nur bezogen auf Einzelpersonen – ab etwa zwei Arbeitstage (ca. 15/16 Arbeitsstunden) oder mehr.

Themen und Sachverhalte zu menschlichen Gefahren(quellen) sind eher umfangreicher zu bearbeiten. Auftragsbezogene Fragen beantworten wir gutachtlich in moderner Sprache: möglichst klar, einfach und verständlich.

Leistung und Bearbeitung

Kurzuntersuchungen | Befundberichte

Zeitraum für die Erstellung:
ca. vier bis sechs Wochen.

Arbeitszeit – je nach Fragestellung:
ca. 5 h und 15 h, selten darüber.

Wissenswertes:
Der gutachtlich konkrete Bearbeitungsumfang lässt sich auftragsbezogen überblicken, wenn insbesondere:

  • die zu bearbeitende Fragestellung nicht (mehr) erweitert wird
  • alle untersuchungsbezogenen Unterlagen in unserer Praxis vorliegen und
  • unsere Untersuchungen dazu abgeschlossen werden konnten

Verkehrspsychologie | Beratung

Fachpsychologisch unterstützen wir Ihre Anliegen zu Führerschein bzw. Fahrerlaubnis. Das gilt auch nach aktenkundigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen persönlich die Check-Liste, um Ihre eigenen Anliegen günstig erledigen zu helfen.